Die Corona-Pandemie hat uns zurzeit voll im Griff und die in der Satzung vorgesehenen ordentlichen Mitgliederversammlungen können in vielen Gemeinschaften nicht einberufen werden, da sich die Mitglieder nicht an einem Ort versammeln dürfen.
Eine Durchführung auf elektronischem Weg ist nicht möglich und auch nicht zumutbar. Was bleibt, eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt.
Es wird aber seitens unseres Rechtsanwaltes, Christian Goergens, empfohlen, eine Kassenprüfung durchzuführen, damit der Vorstand die Gewissheit hat, das Geschäftsjahr korrekt abgeschlossen zu haben.
Den Kassenbericht und den Kassenprüfungsbericht senden Sie bitte termingerecht bis zum 31. März 2021 an die Geschäftsstelle des Landesverbandes.
Nutzen Sie mit dem allmonatlichen Rundschreiben und unserer Verbandszeitschrift auch die Möglichkeit Ihre Mitglieder über die Finanzlage in der Gemeinschaft zu informieren. Die Vorstandsmitglieder bleiben weiterhin im Amt. Die Entlastung des Vorstandes und Neuwahlen erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt auf der nächsten Versammlung.
Weitere Details erfahren Sie auch im Pressebericht der CZ vom 13.01.2021 oder wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Kreisgruppenvorstand.