Die niedersächsische Straßenausbaubeitragssatzung (STRABS) belastet Eigentümer/ -innen, die Grundeigentum an kommunalen Straßen haben, einseitig. Mehr als die Hälfte der Kommunen in Niedersachsen haben die Ungerechtigkeit der STRABS erkannt und die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Das Land hat versucht,
durch Änderung der NKomVG und des NKAG den anliegenden Eigentümer/- innen Erleichterungen zu verschaffen. Das hat aber kaum oder keinen Effekt gehabt. Im Gegenteil haben die Kommunen z. B. die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen abgelehnt, da diese rechtsunsicher sind, wie der Fall Springe gezeigt hat.
9 Bundesländer haben den Schritt schon getan. Niedersachen soll das 10 Bundesland werden. Zudem wird alles unter dem Maßstab des Klimaschutzes und der Klimaneutralität von Gebäuden gemessen. Das kostet die Eigentümer/- innen aber viel Geld. Fakt ist
aber, dass insbesondere die alten Immobilien, die saniert werden müßten, an alten sanierungsbedürftigen Straßen liegen mit zumeist alten Eigentümer/- innen. Wenn durch die teils erheblichen Ausbaubeiträge das Eigenkapital entzogen wird und in
Zukunft eine Sanierungspflicht droht, dann steht genau diese Zielgruppe vor einem Dilemma. Hier ist politisches Handeln und ganzheitliches Denken notwendig.
Forderung: Die Rechtsgrundlage im NKomVG und NKAG muß durch das Land beseitigt werden und somit eine landesweite Abschaffung zur Entlastung der Bevölkerung herbeigeführt werden, um zielgerichtet die Klimaneutralität von Gebäuden zu erreichen.
Quelle: Verband Wohneigentum Nds. e. V.
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